Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken.
Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Dazu wird allen Bürgerinnen und Bürger in Bayern die Möglichkeit gegeben, sich online unter www.umgebungslaerm.bayern.de einzubringen.
Die Ergebnisse der Beteiligungen von Bürgern und Gemeinden werden von der Regierung Oberfranken gesammelt, ausgewertet und der Lärmkartierung des Landesamt für Umwelt gegenübergestellt.
Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamts für Umwelt Lärmkartierung (bayern.de) verfügbar.
Im Downloadbereich finden Sie dazu die Pressemitteilung von der Regierung von Oberfranken.