Februar 2025
Die Gemeinde Langenmosen wechselt innerhalb der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vom Betreibermodell in das Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
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Februar 2022
Aufhebung des Auswahlverfahrens Langenmosen:
Die Gemeinde Langenmosen hebt das Auswahlverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell auf und startet mit einem neuen Auswahlverfahren im Betreibermodell.
Die Gemeinde Langenmosen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Auswahlverfahren Bekanntmachung:
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Auswahlverfahren-Ergebnis:
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Die Gemeinde Langenmosen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Das Ergebnis der Markterkundung können Sie unter folgenden Link einsehen:
https://gigabit.regensburg.hosting/langenmosen